Gasprüfung
Gasprüfungen – kostenlos für unsere DCC-Mitglieder
Nach Rücksprache mit dem Landesverband des DCC (Deutscher Camping Club) dürfen unsere DCC-Mitgliedern kostenlos am ASC (Aktion Sicherer Caravan) teilnehmen. Hier wird die Gasprüfung angeboten. Eine Liste der stattfindenden ASC-Termine mit Online-Anmeldung findet ihr hier.
Rechtliche Sicht: Was schreibt der Gesetzgeber vor?
Für Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlagen gilt in Deutschland eine regelmäßige Sicherheitsprüfung nach den anerkannten Regeln der Technik (z. B. G607‑Richtlinie durch den Deutschen Verband Flüssiggas).
Dabei werden unter anderem Leitungen, Druckregler, Schlauchverbindungen und Geräte auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit überprüft.
Wichtig aus juristischer Sicht:
1. Pflicht für Betreiber / Halter
Als Betreiber eines Freizeitfahrzeugs bist du verpflichtet, die Gasanlage in einem sicheren Zustand zu halten. Eine regelmäßige Prüfung zeigt, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachkommst.
2. Prüfintervall
Die Gasprüfung wird alle 2 Jahre empfohlen und ist bei vielen Campingplätzen sowie Vermietern Voraussetzung für die Nutzung oder Übergabe.
3. Versicherungsschutz
Wird nach einem Gasunfall festgestellt, dass keine gültige Gasprüfung vorlag, kann das im Extremfall zu Problemen mit dem Versicherungsschutz führen. Einige Versicherer verlangen eine nachweislich geprüfte Anlage, um Schäden regulieren zu können.
4. Hauptuntersuchung (HU)
Früher war die Gasprüfung ein Teil der HU für Wohnmobile – heute nicht mehr verpflichtend. Trotzdem führen Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ die Gasprüfung weiterhin durch und empfehlen sie dringend.

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